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J. Robbers (1), H.-J. Lakomek (2)
(1) Geschäftsführer VRA, Berlin; (2) Vorstandsvorsitzer VRA, Klinik für Rheumatologie und Geriatrie, Johannes Wesling Klinikum Minden
Der Weg in die ambulante spezialärztliche Versorgung, welche durch das neue Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 eine umfangreiche Anpassung erfährt, wird in seinen vielschichtigen Facetten beleuchtet. Die geplante Neuregelung der §116b-Ambulanz mit Ausbildung des dritten Sektors „spezialärztliche Versorgung“ wird in seiner Komplexität transparent dargestellt. Für die Patienten mit schwer verlaufenden Rheumaerkankungen steht nicht nur der bessere Übergang von ambulanter und stationärer Versorgung im Fokus, sondern insbesondere auch das gemeinsame Tätigsein von Vertragsärzten und Krankenhausärzten im spezialärztlichen Sektor, was den Qualitätswettbewerb auch im Interesse der Patienten unterstützen hilft.
Spezialärztlicher Versorgungsbereich, §116b-Ambulanz, Qualitätswettbewerb, Harmonisierung Schnittstelle ambulant/stationär