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B. Rochell (1), U. Casser (1), A. Ryll (1), M. Sokoll (1), A. Wenzk (1), A. Raskop (1), T. Reuhl (1), J. Freye (1), J. Frank (1), S. Goes (1), D. Leder (1), N. Nitt (1)
(1) Dezernat 3, Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
In Deutschland rechnen Vertragsärzte die ambulante Versorgung ihrer gesetzlich krankenversicherten Patienten über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Der EBM wird durch den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verein-bart und weiterentwickelt. Die Gebührenordnungspositionen des EBM wurden auf Grund gesetzlicher Vorgaben seit den 1990er-Jahren zunehmend pauschaliert. Im Ergebnis wächst das Risiko, dass rheumatologische Leistungen nicht mehr aufwandsgerecht abgebildet werden können. Die KBV fordert daher die Ermöglichung einer sachgerechteren Differenzierung des EBM hinsichtlich einer veränderten Morbidität und notwendiger Einzelleistungen.
ambulante Versorgung, Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
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B. Zietz (1) Die Medizinische Welt 2011 62 2: 79-83 | ||