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C. Jaeger (1)
(1) Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Berlin
Die Einführung eines durchgängig fallpauschalierten Entgeltsystems zur Vergütung von Krankenhausleistungen stellte für die Vertragsparteien der Selbstverwaltung – Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft – eine große Herausforderung dar, die kaum auf internationale Erfahrungen zurückgreifen konnte. Das aus Australien übernommene DRG-System musste an die deutsche Versorgungswirklichkeit angepasst werden. Dies löste vor allem in den ersten Jahren der Systementwicklung erhebliche Umbauten des Fallpauschalenkatalogs aus, insbesondere durch die Abbildung unterschiedlicher Behandlungsformen neben einer diagnoseabhängigen Klassifikation von Fällen. Der Gesetzgeber passte den ursprünglichen Zeitplan der Einführung einer pauschalierenden Vergütung von Krankenhausleistungen an die Entwicklung des Reifegrades des DRG-Systems an. Zum Schluss wurde aber das Ziel einer leistungsgerechten Finanzierung wieder dem Primat einer Ausgabenbegrenzung untergeordnet. Die im Vorfeld der Systemeinführung befürchteten negativen Auswirkungen auf die Versorgung wurden im Rahmen einer Begleitforschung nicht bestätigt.
Fallkostenkalkulation, Entwicklung des Klassifikationssystems, Krankenhausfinanzierung
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N. Roeder (1) arthritis + rheuma 2011 31 6: 387-394 | ||