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A. Haas (1), W.-D. Leber (1)
(1) GKV-Spitzenverband Berlin
Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes wird diskutiert, einen Versorgungsbereich zu definieren, der Zulassung und Vergütung gleichermaßen für ambulant tätige Krankenhäuser und Fachärzte regelt. Diese „spezialärztliche Versorgung“ umfasst auch die Rheumatologie. Gegenwärtig zeigt die rheumatologische Versorgung regional extrem unterschiedliche Versorgungskennziffern (Betten und Ärzte je Einwohner). Die Zahl der Ambulanzen nach §116b SGBV ist landespolitisch geprägt und differiert ebenfalls stark. Analysen zeigen ein nennenswertes Potenzial zur Substitution stationärer rheumatologischer Leistungen. Statt einer grundsätzlichen Neuordnung der spezialärztlichen Versorgung plant das Bundesministerium für Gesundheit gegenwärtig eine Einstiegsregelung im Rahmen eines neuen §116b SGBV. Der dabei vorgesehene generelle bedarfsunabhängige Zulassungsanspruch wird von den Krankenkassen kritisch gesehen. Die Etablierung des neuen spezialärztlichen Sektors generiert erheblichen Regelungsbedarf, insbesondere bei der Abgrenzung zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung.
Rheumatologie, Versorgungsstrukturen, spezialärztliche Versorgung
| 1. | Abbildung der stationären Leistungen in der Rheumatologie, Kinderrheumatologie und Orthopädie | |
W. Fiori (1) arthritis + rheuma 2011 31 6: 381-386 | ||
| 2. | ||
W. Kriegel (1), W. Liman(2) arthritis + rheuma 2005 25 1: 27-33 | ||
| 3. | ||
Angela Zink(1) , Dörte Huscher(1) , Katja Thiele(1) , Joachim Listing(1) , Matthias Schneider(2) für die Arbeitsgemeinschaft Regionaler Kooperativer Rheumazentren(3) arthritis + rheuma 2005 25 1: 11-18 | ||