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H. Helmchen
Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Einwilligungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung der Teilnahme von Patienten als Probanden in Forschungsprojekten. Deshalb ist es erste Pflicht in der psychiatrischen Forschung, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten festzustellen. Die Einwilligung nach Aufklärung sollte aber nicht nur als eine rechtliche Pflicht, sondern auch als eine Chance gesehen werden, eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung aufzubauen. Dies ist dem Respekt für die Selbstbestimmung und Würde des Patienten geschuldet. Einwilligungsfähigkeit ist keine allgemeine Eigenschaft, sondern auf die spezifische Intervention bezogen; die Gültigkeit der Einwilligung verlangt, dass der Patient die interventionsbezogene medizinische Information, ihre Tragweite und ihre Konsequenzen versteht sowie deren Bedeutung für sich selbst würdigen kann. Forschung mit Patienten, denen diese Einwilligungsfähigkeit fehlt, stößt auf ein schwerwiegendes Problem: Es besteht ein ungedeckter Forschungsbedarf bei häufigen schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, aber gerade ein erheblicher Anteil von Patienten mit diesen Erkrankungen kann nicht gültig einwilligen. Wesentliche Leitlinien, die sich mit diesem Problem beschäftigen, werden diskutiert. Psychisch kranke Patienten, die bereit sind, an notwendiger Forschung teilzunehmen, sind eine rare Ressource. Sie muss durch strikte Befolgung ethischer Leitlinien geschützt werden.
Einwilligungsfähigkeit, Einwilligung nach Aufklärung, ethische Leitlinien, Arzt-Patienten-Beziehung, psychiatrische Forschung
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J. Fritze Die Psychiatrie 2011 8 3: 147-149 | ||
| 2. | ||
Günther Bergmann PDP - Psychodynamische Psychotherapie 2010 9 3: 168-175 | ||
| 3. | ||
H. Helmchen Die Psychiatrie 2009 6 2: 89-93 | ||