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D. Herzig (1), G. Glaeske (2), W. Schramm (3)
(1) Kompetenzzentrum Arzneimittel, AOK Schleswig-Holstein, Kiel; (2) Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen; (3) Abt. Transfusionsmedizin und Hämostaseologie, Klinikum der Universität München
Wenn auch Krankenhäuser primär der stationären Behandlung dienen, werden inzwischen viele Leistungen ambulant erbracht. Für die ambulante Behandlung von Patienten mit Blutungsstörungen im Krankenhaus gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen, die sich inhaltlich unterscheiden. Daraus resultieren Vor- und Nachteile. Die Frage ist, welche gesetzlichen Grundlagen zurzeit für die ambulante Behandlung von Hämophilie-Patienten im Krankenhaus als Basis für Versorgungsverträge am besten geeignet sind. Ein weiterer wesentlicher Punkt für das Übereinkommen beider Vertragsparteien ist neben der gesetzlichen Grundlage eine möglichst große Schnittmenge gleicher Interessen. Das gemeinsam erklärte Ziel sollte die künftige Sicherstellung der Hämophilie-Behandlung in geeigneten Schwerpunkteinrichtungen sein. Dies sollte zwingend mit der effizienten und wirtschaftlichen Versorgung der Bluter sowie die Schaffung von Transparenz hinsichtlich Qualität und Effizienz der Behandlung verbunden werden.
ambulante Behandlung, Hämophilie, Register, Krankenhaus, Vertrag
| 1. | ||
G. Glaeske1, W. Schramm2, D. Herzig3 Hämostaseologie 2008 28 4a: 17-20 | ||
| 2. | ||
B. Haschberger (1), J. Hesse (1), M. Heiden (1), R. Seitz (1), W. Schramm (2, 3) Hämostaseologie Supplement 2010 2010 30 1: S62-S64 | ||
| 3. | Update und Jahresbericht 2009 | |
N. von der Weid (1) Hämostaseologie Supplement 2010 2010 30 1: S15-S19 | ||