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ADHS in einer Entziehungsmaßregel

Zeitschrift:Nervenheilkunde
ISSN:0722-1541
Ausgabe:2012: Heft 1-2 2012 (1-100)
Seiten:42-47

ADHS in einer Entziehungsmaßregel

J. Engel (1), D. Schläfke (2)

(1) Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Vitos Klinik Eichberg; (2) Klinik für Forensische Psychiatrie, Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock

Zusammenfassung

Es wurde der Zusammenhang zwischen delinquentem Verhalten und der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) untersucht. Erfasst wurden 67 Patienten des Entziehungsmaßregelvollzugs nach § 64 StGB (Klinik für Forensische Psychiatrie Universität Rostock) und durch Screening das Vorliegen einer ADHS bestimmt. Die Prävalenz von ADHS-assoziierten Symptomen betrug 65,7%, Cut-off-Bereiche in einzelnen Tests erreichten 17 bis 32%. Anlassdelikte der Unterbringung waren mit 76% vor allem Gewaltdelikte wie Tötungen (Mord bzw. Totschlag) und Körperverletzungen, daneben Raub und Sexualdelikte. Die Symptome aus dem Krankheitsspektrum einer ADHS stellen einen bedeutsamen Vulnerabilitätsfaktor im Zusammenhang mit Straftaten dar, der Schweregrad der Delikte ist größer, das Einstiegsalter in die Kriminalität beim Vorliegen einer ADHS-Symptomatik deutlich geringer. Bei Sexualdelinquenz stellt die ADHS wohl einen erheblichen Risikofaktor dar. Im Maßregelvollzug sollte neben der Behandlung von Störungen der Sexualpräferenz und Persönlichkeit eine Therapie der ADHS-Symptomatik erfolgen. Eine frühzeitige Therapie erscheint indiziert, um späteren kriminellen Verhaltensweisen effizient entgegen zu wirken. Daten zur Rezidivprophylaxe im Langzeitverlauf fehlen.

Stichworte

Forensische Psychiatrie, Delinquenz, ADHS

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