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E. Bastert (1), D. Schläfke (1), J. M. Fegert (2)
(1) Klinik für Forensische Psychiatrie, Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock; (2) Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit wichtigen Behandlungsmarkern in der Therapie von lernbehinderten und hirnorganisch beeinträchtigten Patienten im Maßregelvollzug nach § 64 StGB. Verglichen wurden 167 normintelligente Patienten mit 79 kognitiv beeinträchtigten der KFP Rostock hinsichtlich ihrer Aufenthaltsdauer, höchsten erreichten Lockerungsstufe, Entlassungsart und Entlassungsprognosen. Die Patientengruppen unterscheiden sich entgegen der Erwartungen nur innerhalb der Entlassungsart dahingehend, dass Patienten mit geistiger Beeinträchtigung häufiger in Nachsorgeeinrichtungen und betreutes Wohnen entlassen werden. Die Therapieverläufe beider Patientengruppen lassen sich anhand der erfassten Merkmale nicht signifikant unterscheiden. Eine genauere Untersuchung hinsichtlich detaillierter Behandlungsverläufe (Vorfälle und Rückfälle) steht aus.
Intelligenzminderung, Lernbehinderung, hirnorganische Beeinträchtigung, Prognosen
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H. Spießl, A. Spießl, C. Cording, H. E. Klein Nervenheilkunde 2007 26 7: 603-608 | ||
| 2. | ||
H. Spießl, A. Spießl, C. Cording, H. E. Klein Nervenheilkunde 2007 26 7: 609-614 | ||
| 3. | ||
F. Häßler1; T. Messer2; T. Glaser3 Die Psychiatrie 2011 8 1: 43-51 | ||