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A. Hillert
Medizinisch-Psychosomatische Schön Klinik Roseneck
Gutachten, die „wissenschaftlich fundiert“ die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit psychischen Störungen darlegen sollen, sind elementarer Bestandteil sozialrechtlicher Praxis. Implizit wird vorausgesetzt, dass diese, soweit sie sorgfältig erstellt wurden, angesichts divergierender Perspektiven und Interessen ‚Gerechtigkeit‘ gewährleisten. Bei kritischer Betrachtung ergeben sich Argumente, anhand derer sich eben dies grundlegend in Frage stellen lässt. Untersuchungen zur Reliabilität und Validität der Befunderhebung in diesem Kontext und Verlaufsuntersuchungen zur Explizierung prognostisch relevanter Kriterien sind rar. Der Verlauf der Störungsbilder hängt auch von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen ab und wird zudem durch die aus dem Gutachten resultierenden Konsequenzen determiniert. Insgesamt resultiert ein Bedingungsgefüge, das eine objektive und valide Einschätzung und Prognose der mit der jeweiligen Störung einhergehenden Leistungseinschränkungen aus methodischen Gründen ausschließt. Die bislang rudimentäre Grundlagenforschung in diesem Bereich ist zu intensivieren. Zudem stellt sich die Frage, wie Alternativen zum sozialmedizinischen Gutachterwesen aussehen könnten.
Validität, Reliabilität, Sozialmedizinische Gutachten, psychosomatische Störungen
| 1. | Durchführbarkeit und Reliabilität bei Patienten mit Hämophilie | |
M. Herbsleb (1), R. Tutzschke (1), D. Czepa (2), H. H. W. Gabriel (1), T. Hilberg (2) Hämostaseologie Supplement 2010 2010 30 1: S97-S103 | ||
| 2. | ||
M. A. Selig, M. Schmauß, T. Messer Nervenheilkunde 2008 27 Suppl 1: 98-99 | ||
| 3. | ||
Estelle Bockers, Ulrich Sachsse, Stefan Jacobs und Micha Strack PTT - Persönlichkeitsstörungen: Theorie und Therapie 2008 12 3: 186-188 | ||